BENUTZUNGS- und ENTGELTORDNUNG 

MARKTBÜCHEREI SCHIERLING

 
§ 1 Allgemeines
1. Die Bücherei ist eine öffentliche Einrichtung des Marktes Schierling. Sie hat die Aufgabe, Bücher und andere Medien zu Zwecken der Information und Bildung, zur Unterhaltung und Freizeitgestaltung bereitzustellen. Sie ist dem Sankt Michaelsbund e.V. München ange-schlossen.
 
2. Jeder ist berechtigt, die Bücherei im Rahmen dieser Benutzungsordnung auf öffentlich-rechtlicher Grundlage zu benutzen.
 
3. Die Benutzung der Bücherei ist grundsätzlich unentgeltlich. Entgelte für besondere Leistungen sowie Versäumnisgebühren und Auslagenersatz werden nach § 8 erhoben.
 
 
§ 2 Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten werden durch Aushang bekannt gegeben.
 
 
§ 3 Anmeldung
1. Erwachsene melden sich persönlich unter Vorlage eines gültigen Personalausweises an und erhalten einen Benutzerausweis. Die Benutzer/innen bestätigen mit ihrer Unterschrift, die Benutzungsordnung zur Kenntnis genommen zu haben.
2. Bei der Anmeldung von Kindern und Jugendlichen bis einschließlich 17 Jahre ist die Unterschrift eines/einer gesetzlichen Vertreters/in vorzulegen. Dieser/Diese verpflichtet sich damit zur Haftung für den Schadensfall und zur Begleichung anfallender Entgelte und Gebühren.
3. Die Benutzer/innen sind verpflichtet, der Bücherei Änderungen des Namens oder der Anschrift unverzüglich mitzuteilen.
 
§ 4 Benutzerausweis
1. Die Ausleihe von Medien ist nur mit einem gütigen Benutzerausweis zulässig. Der Benutzerausweis muss bei jedem Ausleihvorgang vorgelegt werden.
2. Der Benutzerausweis ist nicht übertragbar und bleibt Eigentum der Marktbücherei. Jede Namensänderung oder jeder Wohnortwechsel ist anzuzeigen. 
Der Verlust des Ausweises ist unverzüglich zu melden. Für Schaden, der durch Missbrauch des Benutzerausweises entsteht, haften die eingetragenen Benutzer/innen bzw. die gesetzliche Vertretung.
Bei der Abmeldung ist der Ausweis zurückzugeben.
3. Die erstmalige Ausstellung ist kostenlos. Für einen Zweitausweis (bei Verlust) wird eine einmalige Gebühr von 1,50 Euro erhoben.
 
 
§ 5 Benutzung, Ausleihe, Leihfrist
1. Die angebotenen Medien können in der Bücherei und durch Ausleihe außer Haus genutzt werden. Bei der Nutzung von Medien sind die gesetzlichen Bestimmungen des Urheber-rechts zu beachten. Bei Verletzung des Urheberrechts haften die Benutzer/innen. Ebenso gelten die gesetzlichen Bestimmungen des JuSchG!
2. Die Leihfrist beträgt für
 
 
Bücher 3 Wochen Für die Onleihe Leo Süd gelten eigene Nutzungsbedingungen
CDs, CD-ROMs,
Zeitschriften, DVDs,
Tonies3 Wochen
 
 
3. Die Leihfrist kann vor ihrem Ablauf bis zu dreimal verlängert werden, wenn keine Vormerkung vorliegt. Die Verlängerung kann telefonisch, durch Email, persönlich oder über die Homepage vorgenommen werden. Telefonische und persönliche Verlängerungen sind nur während der Öffnungszeiten möglich. Eine Verlängerung bereits gemahnter Medien ist nicht möglich.
4. Tonies, DVDs und Zeitschriften können nur drei Wochen ausgeliehen und nicht verlängert werden. 
5. Die Bücherei hat das Recht, entliehene Medien ohne Angabe von Gründen jederzeit zurückzufordern.
 
 
§ 6 Rückgabe
Die Medien sind vor Ablauf der Leihfrist und während der Öffnungszeiten in der Marktbücherei abzugeben. 
Bei Überschreiten der Leihfrist ist eine Versäumnisgebühr gemäß § 7 zu entrichten, unabhängig davon, ob eine schriftliche Mahnung erfolgte.
 
 
§ 7 Ausleihbeschränkungen
1. Medien, die zum Informationsbestand gehören oder aus anderen Gründen nur in der Bücherei benutzt werden sollen, können dauernd oder vorübergehend von der Ausleihe ausgeschlossen werden.
2. Die Anzahl der von einem/einer Benutzer/in entleihbaren Medien kann von der Bücherei begrenzt werden.
 
 
§ 8 Gebühren
1. Die Ausleihe der Medien erfolgt grundsätzlich kostenlos. Es wird lediglich eine Jahrespauschale unabhängig von der Zahl der entliehenen Medien erhoben. 
Jährlich
Schüler bis 16 Jahren frei
Schüler ab 16 Jahren 8,00 Euro
Studenten/Azubis 8,00 Euro
Rentner/Arbeitslose 8,00 Euro
Behinderte mit Ausweis 8,00 Euro
Erwachsene 12,00 Euro
Familien 15,00 Euro
 
2. Bei Überschreitung der Leihfrist werden pro Woche und Medium eine Gebühr von 
0,10 Euro erhoben. Wird die Ausleihfrist um mehr als 10 Wochen überschritten, erhält der Benutzer ein Mahnschreiben mit der Aufforderung das ausgeliehene Medium unver-züglich zurückzubringen. Dabei wird eine Mahngebühr in Höhe von 5,00 Euro fällig und die angefallenen „Strafzehnerl“ müssen bezahlt werden.
 
 
§ 9 Vormerkung
Für ausgeliehene Medien kann die Marktbücherei auf Wunsch der Benutzer/innen eine kostenlose Vormerkung entgegennehmen. Die Vormerkung kann telefonisch, durch Email, persönlich oder über die Homepage vorgenommen werden. 
Sobald das Medium vom Kunden zurückgebracht wird, wird das Medium für den Kunden, der die Vorbestellung tätigte, zurückgelegt. Dieser Kunde wird von einem Büchereimitarbeiter verständigt, dass das Medium jetzt vorhanden ist. Der Kunde muss innerhalb von 14 Tagen das vorbestellte Medium abholen, sonst wird das Medium für den weiteren Gebrauch freigegeben.
§ 10 Behandlung des Büchereieigentums, Haftung
1. Die Medien sind sorgfältig zu behandeln. Für Beschädigungen und Verlust sind die Benut-zer/innen schadensersatzpflichtig. 
2. Vor jeder Ausleihe sollen die Benutzer/innen den Zustand der ihnen übergebenen Medien überprüfen und auf offensichtliche Mängel hinweisen.
3. Verlust oder Beschädigung von Büchereieigentum sind der Bücherei unverzüglich anzu-zeigen. Es ist untersagt, Beschädigungen selbst zu beheben oder beheben zu lassen. 
4. Eine Weitergabe des Benutzerausweises oder ausgeliehener Medien an Dritte ist nicht statthaft. Die Benutzer/innen haften auch für Schäden, die durch unzulässige Weitergabe von Medien bzw. des Benutzerausweises an Dritte entstehen. Das ständige Ausleihen ein und desselben Mediums ist ebenfalls untersagt.
5. Die Bücherei haftet nicht für Schäden die durch von ihr entliehene Medien entstehen.
 
 
§ 11 Schadensersatz
Für beschädigte, beschmutzte oder verlorengegangene Medien kann Schadenersatz bis zur vollen Höhe des Wiederbeschaffungswertes verlangt werden. Dabei liegt es im Ermessen der Büchereileitung, welcher Wert angesetzt wird.
 
 
§ 12 Verhalten in der Bücherei, Hausrecht
1. Mit Betreten der Bücherei erkennen die Benutzer/innen die Benutzungsordnung an.
 
2. Alle Benutzer/innen haben sich so zu verhalten, dass andere nicht gestört oder in der Benutzung der Bücherei beeinträchtigt werden. Rauchen, Trinken und Essen ist in den Räumen der Bücherei nicht gestattet. Den Anweisungen des Büchereipersonals ist Folge zu leisten.
3. Die Räume sowie sämtliche Einrichtungsgegenstände der Bücherei sind schonend zu behandeln und sauber zu halten.
4. Für verloren gegangene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände der Benutzer/innen übernimmt die Bücherei keine Haftung.
5. Das Hausrecht nimmt der/die Leiter/in der Bücherei oder die beauftragte Stellvertretung wahr. Den Anweisungen ist Folge zu leisten.
 
 
§ 13 Ausschluss von der Benutzung
1. Benutzer/innen, die gegen die Benutzungsordnung schwerwiegend oder wiederholt verstoßen, können dauernd oder für eine begrenzte Zeit von der Benutzung der Bücherei ausgeschlossen werden.
2. Solange ein Benutzer der Aufforderung zur Rückgabe entliehener Medien nicht nachkommt oder geschuldete Gebühren nicht entrichtet, ist die Bücherei berechtigt, die Ausleihe weiterer Medien an ihn einzustellen und zu diesem Zweck das Benutzerkonto zu sperren.
 
 
§ 14 Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?
Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten so lange, wie Sie Medien ausleihen oder andere unserer Dienstleistungen nutzen möchten. Diese Daten werden nach Ablauf von fünf Jahren nach der letzten Ausleihe gelöscht, sofern keine offenen Forderungen bestehen.
 
 
§ 15 Inkrafttreten
Die Neufassung der Benutzungs- und Entgeltordnung tritt mit Wirkung vom 12. Juli 2023 in Kraft. Gleichzeitig wird die bisher gültige Benutzungsordnung außer Kraft gesetzt.
 
 
Schierling, 12. Juli 2023
 
 
Kiendl

Erster Bürgermeister